Retouren

Mängelrügen und Gewährleistungsansprüche

Mängelrügen oder sonstige Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Wareneingang, schriftlich mitgeteilt werden. Bei begründeten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl lediglich zur Beseitigung des Mangels oder zum Ersatz in Ware bzw. Gutschrift des Rechnungsbetrages bei Rückgabe der Ware verpflichtet. Ebenso ausgeschlossen sind eine Rücknahme von bereits verwendeter Ware, sowie Sonderanfertigungen und/oder Sondermaße. Schadensersatzansprüche – gleich welcher Art – sind auf jeden Fall ausgeschlossen.

 

Falschbestellungen / Rücknahmen

Die Rücksendung falsch bestellter Ware ist nur mit unserem Einverständnis möglich. Die Rücksendekosten übernimmt der Käufer in vollem Umfang. Lediglich bei falsch gelieferter Ware übernimmt die MANTION Baubeschläge GmbH die Rücksendekosten. Erfolgt eine Rücknahme, so behalten wir uns vor, von der Warengutschrift mindestens 10% des Warenwertes für Wiedereinlagerung abzusetzen.
Bestellungen mit Sondermaßen, sowie Rücknahme bereits verwendeter Artikel ist ausgeschlossen.