Lieferhinweise

Lieferung

Die Lieferung wird vollzogen, wenn die Ware vor Verladung entweder dem Kunden oder dem von ihm angegebenen oder mangels dessen von uns gewählten Spediteur in unseren Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt wird. Wir sind berechtigt, je nach Verfügbarkeit der Produkte Lieferungen komplett oder als Teillieferungen vorzunehmen; jede Teillieferung wird getrennt abgerechnet. Wird die Ware zum vereinbarten Liefertermin nicht abgeholt oder nicht abgenommen, so behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden die Lagergebühren in Rechnung zu stellen, wobei dieser ab diesem Tag sämtliche Risiken in Zusammenhang mit der Lagerung allein trägt.
Lieferzeiten beginnen erst, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist (Überweisung einer Anzahlung, Übermittlung von Zeichnungen, Materiallieferung usw.). Jede Änderung der Bestellung während der Ausführung des Vertrags kann eine Verlängerung der Lieferzeiten nach sich ziehen. Hält der Kunde sich nicht an die durch ihn vorgegebenen Liefereinteilungen, können wir eine Einhaltung der Lieferzeiten nicht garantieren. Wir setzen alles daran, die bei Bestellannahme angegebenen Lieferzeiten einzuhalten. Eine Nichteinhaltung der Lieferzeit kann jedoch in keinem Fall eine Stornierung, Änderung oder Verschiebung der Bestellung oder anderer bereits bestätigten Bestellungen rechtfertigen. Jede Vertragsstrafe wegen Lieferverzug oder Nichtlieferung muss im Vorfeld von MANTION anerkannt worden sein.

Liefermengen - Verpackungseinheiten

Die in Rechnung gestellten Liefermengen können je nach Produkt einer quantitativen Abweichung unterliegen; dies ist in der Auftragsbestätigung und im Lieferschein angegeben. Der Kunde verpflichtet sich, jede Rechnung für Produkte zu begleichen, die mengenmäßig innerhalb dieser Toleranzgrenze liegt. Der Kunde sieht von jeglicher Reklamation hinsichtlich nicht gelieferter Ware ab, wenn die Liefermenge innerhalb dieser Toleranzgrenze liegt.
Sollte der Kunde die in unserer Preisliste angegebenen Mindestmengen und/oder Verpackungseinheiten ignorieren, so liefert MANTION die Ware in der Menge, die unsere Verpackungseinheiten zulassen. Der Kunde verpflichtet sich in diesem Fall zur Begleichung der entsprechenden Rechnung.

Gefahrenübergang

Die Gefahr von Verlust oder Beschädigung der Ware sowie die Haftung für eventuell von der Ware verursachte Schäden gehen mit der Lieferung auf den Kunden über. Demzufolge übernimmt der Kunde alle Transportrisiken für die Ware ab Auslieferung; dies gilt auch, wenn MANTION den Spediteur gewählt hat, sowie für den Fall, dass die Ware mit Werksfahrzeugen von MANTION befördert wird, und/oder für den Fall, dass MANTION die Transportkosten übernimmt. Alle Anweisungen, die MANTION dem Spediteur gibt, gelten als Anweisungen vom Kunden, d.h. vom Empfänger.